Geschichte des Gardetanzes


Während der Marschtanz sich im rheinischen Karneval als Persiflage auf die wenig wehrhaften Garden des 19. Jahrhunderts entwickelt hat, so entstammt die Polka in ihrem Ursprung der russischen und slavischen Folklore.

Sowohl im Charakter der Musik als auch in den Tanzschritten und Elementen unterscheiden sich die beiden Disziplinen deutlich voneinander.


Der heutige Gardetanz ist auf die Girltruppen der Revuetheater aus den 1920er und 1930er Jahren zurückzuführen. Als es nach dem letzten Krieg keine Revuetheater mehr gab, füllten teilweise die Karnevalvereine diese Lücke und schickten auf ihren Sitzungen Mädchengarden auf die Bühne.


In Deutschland wurde in großen Gruppen (16-24 Aktive) zu Marschmusik im 4/4-Takt getanzt. Im rheinischen und hessischen Raum wurde streng militärisch, im süddeutschen (Münchner) Raum mehr der alte Revuestil getanzt. Gleichzeitig entwickelte sich, Inspiriert von der slawischen, slowenischen und bayrischen Volksmusik, in den Niederlanden und Belgien ein anderer Tanzstil im 2/4 Takt. Sprungschritte und Unterschritte aus der Folklore, waren geradezu prädestiniert für den 2/4 Takt der Polka. Ein eigener Tanzstil war geboren.


Entgegen der landläufigen Meinung hat sich der Gardetanz zumindest innerhalb der Turnierszene zu einem Hochleistungssport entwickelt. Der Wandel vom karnevalistischen Tanz zum modernen Tanzsport zeigt sich auch äußerlich durch die sportlichen Kostüme der Tänzerinnen und Tänzer. Hüte und Perücken gehören längst der Vergangenheit an.


Es gibt verschiedene Tanzverbände für Gardetanzsport (z.B. DVG, BDK, IIG, RKK). Im Gardetanz unterscheidet der DVG als einziger Verband in Deutschland die Stilrichtungen Marsch und Polka, die jeweils eigenständig und stilrein vertanzt werden. Die meisten Schritte und Battements (Beinwürfe) sind im Marsch und in der Polka modifiziert identisch, d.h. sie sind in ihrer Grundform gleich, werden jedoch jeweils unterschiedlich ausgeführt. Spezifische Tanzschritte dürfen nur in der gewählten Disziplin vertanzt werden. Sprungspagat (hochspringen und im Spagat landen) ist aus gesundheitlichen Gründen verboten.